Elektronikgeräte umweltfreundlich und fachgerecht entsorgen – so funktioniert´s

Moderne Technik ist aus deutschen Haushalten nicht mehr wegzudenken. Computer, Kühlschränke, intelligente Fernseher und Smartphones hat fast jeder zu Hause. Die Lebensdauer der vorgenannten Geräte ist indes begrenzt. Wohin mit dem Elektroschrott?

Lässt sich das alte Smartphone noch sinnvoll verwenden oder kann es gespendet werden? Wie alte Elektrogeräte umweltschonend und fachgerecht entsorgt werden, erläutert der nachfolgende Artikel.

Das Wichtigste im Überblick

Elektroschrott gehört nicht in den Hausmüll. Händler sind teilweise verpflichtet, Elektrogeräte zurückzunehmen. Es existieren kommunale Sammelstellen, die Elektroschrott annehmen. Funktionierende, aber veraltete Elektronikgeräte wie Smartphones lassen sich spenden oder verkaufen.

Worum handelt es sich, wenn von Elektroschrott die Rede ist?

2005 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Dieses regelt, was unter Elektrokleingeräten und Elektrogroßgeräten zu verstehen ist. Ziel der Vorschrift ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zudem sollen wertvolle natürliche Ressourcen geschont werden. Diesbezüglich ist es erforderlich, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen und effizient zu verwerten.

Allerdings sind elektronische Geräte nicht immer zweifelsfrei als solche zu erkennen. Das ist problematisch, denn Elektronikgeräte dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Aus diesem Grund weist auf den Geräten ein Symbol mit einer durchgestrichenen Mülltonne darauf hin, dass es sich um Elektroschrott handelt, der nicht in den Hausmüll gehört. Jedoch befindet sich das Piktogramm nicht auf sämtlichen Geräten, die zum Elektromüll zählen.

Zu den Elektrokleingeräten gehören beispielsweise:

  • Taschenrechner
  • Taschenlampen
  • Haartrockner
  • Toaster

Als Elektrogroßgerät gelten unter anderem:

  • Fernseher
  • Wäschetrockner
  • Waschmaschine
  • Kühlschrank

Darüber hinaus müssen selbst Produkte, die lediglich elektronische Bestandteile enthalten, als Elektroschrott entsorgt werden. Darunter finden sich zahlreiche Kuriositäten:

  • Leuchten
  • Schuhe mit beleuchteter Sohle
  • batteriebetriebenes Spielzeug
  • elektrische Zahnbürsten
  • Pedelecs
  • Schränke mit verbauten Leuchtmitteln
  • Fahrradrucksack mit Blinkern

Aufgrund einer Gesetzesnovelle zum 1. Mai 2019 müssen zudem passive Geräte wie Antennen, Stecker und Audiokabel wie Elektronikgeräte beseitigt werden.

Wichtig: Differenzierung zwischen fest verbundenen und losen elektronischen Teilen.

Ist die Elektronik fest mit dem Produkt verknüpft, gilt die gesamte Ware als Elektromüll. Ist die Technik hingegen nicht fest verbaut, können die Teile gelöst und von dem Produkt selbst unabhängig entsorgt werden. Das ist beispielsweise bei Schränken mit implementierten Leuchtmitteln gegeben.

Was ist kein Elektroschrott?

Obwohl einige Geräte elektronische Teile enthalten, können diese im Restmüll entsorgt werden wie beispielsweise Glüh- und Halogenlampen. LED-Lampen und quecksilberhaltige Energiesparlampen gehören demgegenüber in den Sondermüll.

Da Autoradios als fest installierte Geräte angesehen werden, sind sie kein Elektromüll und müssen in Absprache mit der Gemeinde fortgeschafft werden. Batterien und Akkus nehmen Händler und kommunale Sammelstellen zurück.

Wo können alte Elektrogeräte zurückgegeben werden?

Konsumenten haben die Möglichkeit, alte Elektronikgeräte bei kommunalen Sammelstellen abzugeben (Wertstoffhöfe). Manche Kommunen haben sogenannte Schadstoffmobile ins Leben gerufen, die den Elektroschrott auf Anforderung vor Ort abholen. In einigen Gemeinden existieren Sammelcontainer für Elektrokleingeräte an öffentlichen Plätzen. Auch die Rückgabe über den Sperrmüll kann eine Option sein.

Daneben sind Händler, die auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² Elektrogeräte veräußern, dazu verpflichtet, die Gerätschaften unentgeltlich zurückzunehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um kleine Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm handelt. Ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Regelung sogar für Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m², wenn diese sporadisch oder dauerhaft Elektronik zum Verkauf anbieten.

Überschreitet das Elektrogerät 25 cm Kantenlänge (Fernseher, Drucker, Waschmaschine), müssen Händler dieses nur entsorgen, sofern ein neues Gerät gekauft wird. Diese Regelung findet nicht nur auf den stationären, sondern auch auf den Onlinehandel Anwendung. Die Versandhändler sind ferner verpflichtet, Elektrogroßgeräte gebührenfrei bei den Verbrauchern abzuholen.

Sonderfall Smartphone

Streng genommen sind intakte Elektrogeräte kein Elektroschrott. Somit darf das alte Smartphone nicht über die beschriebenen Wege entsorgt werden. Aus Gründen des Umweltschutzes ist verkaufen, spenden oder verschenken die bessere Option. Alternativ lassen sich die Geräte auch als Babyfon oder separates Navigationsgerät für das Auto nutzen.

Tipp: Von Zeit zu Zeit organisieren gemeinnützige Organisationen Sammelaktionen für ungenutzte Handys. Die gesammelten Geräte werden an eine Recyclingfirma veräußert und anschließend aufbereitet und wiederverkauft oder ausgeschlachtet. Für jedes Smartphone erhält die Organisation einen Betrag, der für verschiedene gemeinnützige Projekte eingesetzt wird. 

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