Aktuelles EuGH Urteil: Ansehen illegaler Streams ist rechtswidrig

Filesharing war gestern. Nutzer bekommen ihre Serien und Filme im Internet direkt von einem der vielen Streaming-Anbieter. Legal oder illegal. Bisher galt dabei, dass Nutzer beim Ansehen von illegalen Streams nahezu sicher vor Abmahnungen und Strafverfolgung waren. Ermittelt wurde nur gegen die Betreiber der Portale, aber nicht gegen die Besucher, die sich Streams angesehen haben. Nach einem neuen EuGH Urteil könnte sich das ändern.

Juristen waren sich bisher nicht einig, ob das Ansehen von illegal ins Netz gestellten Videostreams ebenfalls illegal ist. Deshalb gab es bisher auch kaum rechtliche Verfolgungen der Nutzer von Streaming-Diensten. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte jetzt aber auch das Ansehen von illegal ins Netz gestellten Streams gefährlich machen.

Aktuelles EuGH Urteil: Ansehen illegaler Streams ist rechtswidrig

Wie eRecht24 berichtet, ist ein Rechtsstreit um einen niederländische Anbieter der Video-Box „filmspeler“ der Hintergrund des EuGH Urteils. Die Videoboxen sind mit der kostenlosen Media-Center-Software Kodi bespielt und ermöglichen das Streamen von legalen und illegalen Inhalten aus dem Netz auf den heimischen Fernseher. Der Anbieter installierte zusätzliche Software, die das Abspielen von illegalen Streams extrem leicht machten.

Der Europäischen Gerichtshof urteilte, dass das Anbieten und Verkaufen von „filmspeler“ gegen geltendes Urheberrecht verstößt. Viel weitreichender ist dabei die Aussage des EuGH, dass auch der Endnutzer eine Urheberrechtsverletzung begehe. Laut EuGH reicht schon das kurzzeitige Zwischenspeichern der Streams auf Geräten der Endnutzer, um eine Rechtsverletzung zu begehen.

Zudem wissen die Nutzer auch, dass die meisten Inhalte wie Kinofilme, Serien oder Fußballspiele auf Streaming-Portalen wie kinox.to illegal zum Ansehen angeboten werden.

Auch wenn die praktische Verfolgung von Benutzern illegaler Streaming-Portale nicht einfach ist, sollten Benutzer nach dem Urteil des EuGH nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass das Ansehen von illegalen Streams ohne rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen bleibt.

Für die Strafverfolgung der Endnutzer wird die IP Adresse benötigt. Diese ist in der Regel nur dem Streaming-Portal bekannt, beziehungsweise der Quelle, die den Stream hostet. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass ein Anbieter festgenommen wird und dabei auch die IP Adressen der Benutzer in die Hände der Strafverfolgungsbehörden fallen. Zudem hinterlassen Nutzer Spuren, wenn sie sich auf Portalen anmelden. Diese Daten könnten ebenfalls von Abmahnern und Rechteverwertern verwendet werden.

Persönliche Meinung

Wer abgemahnt wird, sollte sich umgehend einen Anwalt holen und das Schreiben, beziehungsweise die Unterlassungserklärung sowie die Schadenersatzansprüche durch einen Fachmann prüfen lassen. Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass nicht nur das Bereitstellen von illegalen Streams, sondern auch das Ansehen dieser, illegal ist.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner